Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

 


 

 

Abenteuer-Fabrik

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Buchungen und Dienstleistungen der Abenteuer-Fabrik (nachfolgend „Veranstalter“) im Bereich Offroad-, 4x4-, Abenteuer- und Erlebnisreisen.

 

Mit der Buchung einer Reise akzeptiert der Kunde / die Kundin diese AGB.

 


 

2. Leistungen

 

Der Veranstalter organisiert geführte Offroad- und Abenteuerreisen/ Events und Fahrtrainings im In- und Ausland.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, dem Programm und der Buchungsbestätigung.

 

Nicht ausdrücklich erwähnte Leistungen sind nicht inbegriffen.

 


 

3. Teilnahmevoraussetzungen

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

Teilnehmende müssen:

 

  • gesundheitlich in der Lage sein, an einer Abenteuer- / Offroad-Reise teilzunehmen
  • im Besitz eines gültigen Führerausweises sein (bei Selbstfahrertouren)
  • mit einem technisch einwandfreien Fahrzeug unterwegs sein 

 

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende aus Sicherheitsgründen von der Reise auszuschliessen.

 


 

4. Buchung (Anmeldung) und Vertragsabschluss

 

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

 

Die Anmeldung muss zwingend über die Homepage mit dem offiziellen Anmeldeformular oder einer E-Mail vorgenommen werden. Bei einer E-Mail muss aus der Anmeldung zwingend ersichtlich sein, für welche Reise sich der Teilnehmer registriert.

 

Mit der Anmeldung (Absenden des Formulars, Absenden der E-Mail) anerkennt der Kunde die hier vorliegenden AGB des Veranstalters als geltend und verbindlich an.

 

Die Anzahl Teilnehmender ist begrenzt. Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

 

 


 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist:

 

  • eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtpreises nach Buchung fällig
  • der Restbetrag spätestens 10 Tage vor Reisebeginn zu leisten.

 


Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten.

 


 

6. Rücktrittsrecht durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten oder den Reiseablauf anzupassen, wenn:

 

  • die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
  • unvorhersehbare oder aussergewöhnliche Umstände eintreten (z. B. höhere Gewalt, Wetterverhältnisse, politische oder sicherheitsrelevante Situationen, behördliche Anordnungen)
  • Sicherheitsbedenken bestehen, welche eine sichere Durchführung der Reise nicht erlauben
  • Leistungsträger (z. B. Unterkünfte, Guides, Transporte) kurzfristig ausfallen und kein gleichwertiger Ersatz möglich ist

 

 

 

Verpflichtungen des Veranstalters bei Rücktritt

 

Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, gelten folgende Regelungen:

 

  • Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet
  • Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzforderungen (z. B. für Reisevorbereitungen, Fahrzeugkosten, Ferienbezug, Anreise, Umbuchungen oder Folgekosten), sind ausgeschlossen
  • Ein Anspruch auf Durchführung der Reise besteht nicht

 

Der Veranstalter bemüht sich, die Teilnehmenden so früh wie möglich über einen Rücktritt oder wesentliche Änderungen zu informieren.

 

 

 

Änderungen statt Rücktritt

 

Kann die Reise unter angepassten Bedingungen durchgeführt werden (z. B. geänderte Route, Programmänderungen, Ersatzdestination), ist der Veranstalter berechtigt, diese Anpassungen vorzunehmen, sofern der Charakter der Reise im Wesentlichen erhalten bleibt.

 

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Änderungen für die Teilnehmenden zumutbar sind.

 

 

 

7. Rücktritt durch den Kunden

 

Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erfolgen.

 

Es gelten folgende Annullationsbedingungen (sofern nichts anderes vereinbart):

 

  • Bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • weniger als 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

 

Empfohlen wird der Abschluss einer Reise-Annullationsversicherung.

 


 

8. Haftung

 

Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

 


Keine Haftung wird übernommen für:

 

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Fahrzeugschäden, Bergungen oder Folgekosten
  • Schäden durch Dritte, Naturereignisse oder höhere Gewalt

 

 

 

Teilnehmende sind selbst für ausreichenden Versicherungs- und Fahrzeugschutz verantwortlich.

 


 

9. Versicherung

 

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Empfohlen werden insbesondere:

 

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Reiseannullations- und Reiseabbruchversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung inkl. Auslanddeckung

 


 

10. Verhalten und Ausschluss

 

Teilnehmende verpflichten sich zu rücksichtsvollem, verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber:

 

  • anderen Teilnehmenden
  • Natur, Umwelt und lokalen Vorschriften

 

Bei groben Verstössen kann der Veranstalter Teilnehmende ohne Anspruch auf Rückerstattung ausschliessen.

 


 

11. Bild- und Videomaterial

 

Während der Reisen können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass dieses Material für Marketing- und Kommunikationszwecke verwendet werden darf, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

 


 

12. Datenschutz

 

Es gilt die Datenschutzerklärung von abenteuer-fabrik.ch.
Personendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur Durchführung der Reise.

 


 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters in der Schweiz.

 


 

14. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


 

 15. Aufzeichnungen, Tracking

Sämtliche Touren sind geistiges Eigentum der Abenteuer-Fabrik. Sie dürfen nur nach absprache aufgezeichnet und weder verkauft noch kommerziell genutzt werden.